Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1975

Geschäftszahl

2099/74

Rechtssatz

Wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe innerhalb der im Paragraph 26, Absatz eins, Litera a, VwGG genannten Beschwerdefrist von 6 Wochen nach Zustellung des Bescheides gestellt wurde, so ist er gemäß Paragraph 26, Absatz 3, VwGG in der Fassung BGBl 569/73 rechtzeitig erhoben.