Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1975

Geschäftszahl

2085/74

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Zweck des Paragraph 4, StVO lediglich darin besteht, die Identität der Beteiligten (für spätere Schadensregelungen) festzustellen.