Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1975

Geschäftszahl

2026/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0865/48 E 22. April 1949 VwSlg 789 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Tatsächliche Neuerungen, die erst in der Beschwerde an den VwGH vorgebracht werden, sind für die Entscheidung des VwGH unbeachtlich.