Verwaltungsgerichtshof
14.03.1975
1997/74
Ausführungen darüber, daß im gegenständlichen Fall (Maßnahmen betreffend Erweiterung und Betrieb eines Flughafens) die Abtretung von Grundstücken und nicht die bloße Beschränkung durch die Einräumung von Servituten erforderlich erscheint und auf die Enteignung aus öffentlichen Interessen nicht verzichtet werden kann.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2034/74 E 14. März 1975