Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1975

Geschäftszahl

1997/74

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß im gegenständlichen Fall (Maßnahmen betreffend Erweiterung und Betrieb eines Flughafens) die Abtretung von Grundstücken und nicht die bloße Beschränkung durch die Einräumung von Servituten erforderlich erscheint und auf die Enteignung aus öffentlichen Interessen nicht verzichtet werden kann.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2034/74 E 14. März 1975