Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1975

Geschäftszahl

1799/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0665/74 E 10. Oktober 1974 RS 1

(Beisatz: "Im konkreten Fall begründet die noch verbliebene geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung das öffentliche Interesse an der Erhaltung")

Stammrechtssatz

Die Tatsache zahlreicher späterer Veränderungen und Zubauten vermag den Denkmalcharakter eines im Kern alten Gebäudes für sich allein nicht zu zerstören.