Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1975

Geschäftszahl

1687/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1407/74 E 2. Dezember 1974 VwSlg 8736 A/1974 RS 3

Stammrechtssatz

Der Begriff des geordneten Jagdwesens kann nicht mit dem Begriff der optimalen jagdlichen Grenzziehung gleichgesetzt werden. In den jagdgesetzlichen Vorschriften ist keinesfalls die abstrakte Forderung nach einer ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse zu schaffenden optimalen Jagdgrenze enthalten.