Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1975

Geschäftszahl

1645/74

Rechtssatz

Um eine Neubestimmung bestehender Schischulgebiete vornehmen zu können, müssen sich die Voraussetzungen so geändert haben, daß jede Schischule in dem ihr neu zugewiesenen Gebiet weiterhin lebensfähig ist.