Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1975

Geschäftszahl

1554/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0369/63 E 26. Februar 1964 RS 5

Stammrechtssatz

Der VwGH ist nicht in der Lage, eine durch das Gesetz klar und deutlich getroffene Anordnung aus rechtspolitischen Erwägungen im Wege der freien Rechtsfindung durch seine eigene Anordnung zu ersetzen (Hinweis E 22.1.1962, 2207/59).