Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1975

Geschäftszahl

1471/74

Rechtssatz

Im Paragraph 23, Absatz 6, AVG wird eine Vermutung für die ordnungsgemäße Zustellung aufgestellt. Behauptet jemand, es würden Zustellungsmängel vorliegen, hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen.