Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1974

Geschäftszahl

1407/74

Rechtssatz

Der Begriff des geordneten Jagdwesens kann nicht mit dem Begriff der optimalen jagdlichen Grenzziehung gleichgesetzt werden. In den jagdgesetzlichen Vorschriften ist keinesfalls die abstrakte Forderung nach einer ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse zu schaffenden optimalen Jagdgrenze enthalten.