Verwaltungsgerichtshof
02.12.1974
1407/74
Der Begriff des geordneten Jagdwesens kann nicht mit dem Begriff der optimalen jagdlichen Grenzziehung gleichgesetzt werden. In den jagdgesetzlichen Vorschriften ist keinesfalls die abstrakte Forderung nach einer ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse zu schaffenden optimalen Jagdgrenze enthalten.