Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1974

Geschäftszahl

1398/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2131/64 E 21. Jänner 1965 VwSlg 6557 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Die Zurückweisung eines unzulässigen Rechtsmittels ist ein rein verfahrensrechtlicher Bescheid, der an sich nicht vollstreckbar ist. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für eine gegen einen solchen Bescheid erhobene VwGH-Beschwerde ist daher ausgeschlossen. (Hinweis auf E vom 13. Mai 1953, Zl. 0059/52; Jagdrecht-Kärnten)

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

0697/77 E 31. März 1978 VwSlg 9513 A/1978;