Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1974

Geschäftszahl

1343/74

Rechtssatz

Nach Paragraph 13, Absatz eins, Litera b, GVG Slbg 1970 kommt es nicht auf die Wohnbevölkerung, sondern auf die Zahl der ausländischen Grundbesitzer an.