Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1974

Geschäftszahl

1334/74

Rechtssatz

Wenn die Entschädigungspflicht dem Grunde nach vereint wird, so ist eine Anrufung des VwGH zulässig (Hinweis E 8.6.1970, 0354/67).