Verwaltungsgerichtshof
03.06.1975
1276/74
GRS wie 3125/55 E 3. Oktober 1957 RS 2
Beim Bedürfnis der Bevölkerung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, ApothekenG muss es sich um ein solchen handeln, das bisher nicht entsprechend den Anforderungen, die unter Berücksichtigung seiner Eigenart vernünftigerweise gestellt werden können, befriedigt werden konnte.