Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.1975

Geschäftszahl

1276/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3125/55 E 3. Oktober 1957 RS 2

Stammrechtssatz

Beim Bedürfnis der Bevölkerung im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, ApothekenG muss es sich um ein solchen handeln, das bisher nicht entsprechend den Anforderungen, die unter Berücksichtigung seiner Eigenart vernünftigerweise gestellt werden können, befriedigt werden konnte.