Verwaltungsgerichtshof
24.02.1975
0969/74
Der Verlust des Grundeigentums nach Zustellung des Bescheides der obersten Gemeindeinstanz über ein Bauansuchen läßt die Parteistellung des Bauwerbers im Vorstellungsverfahren und die Beschwerdelegitimation des Bauwerbers vor dem VwGH unberührt.
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000969.X03