Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1974

Geschäftszahl

0922/74

Rechtssatz

Wirtschaftliche Nachteile aus der Entziehung der Lenkerberechtigung sind nicht zu berücksichtigen. (Hinweis auf die E vom 27.4.1960, 2706/59 und vom 29.1.1968, 0350/57)