Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1975

Geschäftszahl

0805/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3005/54 E 22. Dezember 1954 VwSlg 3614 A/1954 RS 1

Stammrechtssatz

Die Schiedskommission ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Beschlusses eingebracht werden.