Verwaltungsgerichtshof
17.03.1975
0805/74
GRS wie 3005/54 E 22. Dezember 1954 VwSlg 3614 A/1954 RS 1
Die Schiedskommission ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Beschlusses eingebracht werden.