Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.04.1975

Geschäftszahl

0761/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1294/63 E 24. April 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn auch eine eindeutige Feststellung der Ursachen eines Leidens nicht möglich ist, weil verschiedene Möglichkeiten bestehen, so kann doch gleichzeitig nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft eine bestimmte Ursache mit Sicherheit auszuschließen sein.