Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1975

Geschäftszahl

0750/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/65 E 13. Oktober 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Der Inhalt des in der Säumnisbeschwerde gestellten Begehrens ergibt die Abgrenzung der Zuständigkeit des VwGH.

Beachte

Siehe:

0001/76 E 23. Mai 1978