Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1975

Geschäftszahl

0738/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2588/59 E 20. Juni 1962 VwSlg 5828 A/1962 RS 3

Stammrechtssatz

Die Einordnung in den Betrieb bei einer leitenden Stellung kann nicht mit dem Argument in Abrede gestellt werden, dass eine solche Tätigkeit "nicht in, sondern über den Betrieb" geordnet sei. Auch die Spitze des Betriebsorganismus ist ihm eingeordnet.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0739/74 E 23. Jänner 1975