Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1974

Geschäftszahl

0665/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0622/73 E 4. Oktober 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Der fachmännischen Meinung des Bundesdenkmalamtes und der Meinung des Landeskonservators kommt der Charakter von Gutachten von Amtssachverständigen zu.