Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1974

Geschäftszahl

0587/74

Rechtssatz

Ausführungen daß eine Notstandssituation nicht vorliegt, wenn ein Arzt (obwohl selbst fahruntüchtig) seine erkrankte Gattin mit seinem PKW nach Hause bringt. Er hätte sich diesfalls eines Taxis oder der Rettung bedienen müssen.

Beachte

Besprechung in:

ZVR 1975, S 200/130;

ZVR 1975, S 106 Kritik von Peter Soche;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000587.X03