Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1974

Geschäftszahl

0571/74

Rechtssatz

Eine Berufsunfähigkeit im Sinne des ASVG muß nicht immer eine Änderung in der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit entsprechend dem KOVG 1957 nach sich ziehen. (Hinweis auf E vom 22.4.1974, 1898/73)