Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1975

Geschäftszahl

0554/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0948/70 E 4. Februar 1970 VwSlg 7961 A/1971 RS 1

Eine Fixierung auf die Verwaltungsagenden, die dem Direktor bereits im Jahre 1965 oblagen, ist weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des Paragraph 9, Absatz 2, Litera d, dieses Gesetzes ableitbar.

Stammrechtssatz

Die Befolgung des Dienstauftrages, den Direktor verwaltungsmäßig zeitweise zu unterstützen, gehört zu den Dienstpflichten eines Lehrers.