Verwaltungsgerichtshof
26.02.1976
0469/74
GRS wie 0543/74 B 26. Februar 1976 RS 1
Durch die Ablehnung eines Anrages auf Bewilligung einer Ausnahme von einem Verbot kann jemand nicht in seinen Rechten verletzt werden, wenn das Verbot zur Zeit der Erlassung des ablehnenden Beschlusses außer Kraft getreten war.