Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.1975

Geschäftszahl

0394/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2440/57 E 1. Oktober 1958 VwSlg 4763 A/1958 RS 2

Stammrechtssatz

Betriebsnachfolge iSd Paragraph 67, Absatz 4, ASVG setzt notwendig den Erwerb der zur Fortführung eines Betriebes wesentlichen Betriebsmittel und DEREN WEITERE VERWENDUNG zu einem gleichartigen Betriebszweck voraus. Unter Betriebsmitteln sind im weiteren Sinne auch die Einkaufsquellen der Abnehmerkreis und das Personal eines Betriebes zu verstehen.