Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1975

Geschäftszahl

0383/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0901/66 E 19. September 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Die im Paragraph 39, Absatz 2, AVG 1950 der Behörde auferlegte Verpflichtung der Amtswegigkeit beinhaltet auch den für die Verwaltung wesentlichen Grundsatz der materiellen Wahrheit des festzustellendes Sachverhaltes.