Verwaltungsgerichtshof
05.07.1974
0377/74
GRS wie 0171/48 E 6. Jänner 1950 VwSlg 1232 A/1950 RS 4
Die Unzuständigkeit der belangten Behörde führt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch dann, wenn sie vom Beschwerdeführer nicht geltend gemacht wurde, zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides.
Siehe:
2300/74 E 23. Mai 1975