Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1974

Geschäftszahl

0358/74

Rechtssatz

Ein früher ausgesprochener Konzessionsentzug steht der Wiederverleihung der Konzession nicht entgegen, wenn die Gründe, die für den Konzessionsentzug maßgebend waren, später weggefallen sind. (Hinweis auf E vom 18.4.1951, Zl. 0752/49, VwSlg 2054 A/1951)