Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1975

Geschäftszahl

0335/74

Rechtssatz

Der Zulassungsbesitzer hat einen Tag der Woche - daher auch einen Sonntag - zu bestimmen, an dem ihm das Fahren mit seinem PKW bzw. Kombinationskraftwagen verboten ist.