Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1974

Geschäftszahl

0322/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0512/66 E 20. Juni 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem positiven Alkotest allein kann ein Blutalkoholgehalt von mindestens 0,8 %o nicht abgleitet werden.