Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1975

Geschäftszahl

0217/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0623/69 E 3. November 1969 VwSlg 7678 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Der Grundsatz, daß der lange Bestand eines Gebäudes für dessen Konsensmäßigkeit spricht, gilt auch dann, wenn eine Baubewilligung vorhanden ist, der bestehende Zustand mit dieser aber nicht übereinstimmt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0862/75

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974000217.X01