Verwaltungsgerichtshof
26.04.1974
0135/74
Die Erteilung (Erweiterung) einer Zivilflugplatz-Bewilligung kann durch die darin enthaltene Umschreibung der in Aussicht genommenen Sicherheitszonen-Verordnung die Eigentümer von Liegenschaften im Zonenbereich insoweit berühren, als dadurch ihr Eigentumsrecht beeinträchtigt wird.