Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1974

Geschäftszahl

0135/74

Rechtssatz

Die Erteilung (Erweiterung) einer Zivilflugplatz-Bewilligung kann durch die darin enthaltene Umschreibung der in Aussicht genommenen Sicherheitszonen-Verordnung die Eigentümer von Liegenschaften im Zonenbereich insoweit berühren, als dadurch ihr Eigentumsrecht beeinträchtigt wird.