Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1974

Geschäftszahl

0120/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1309/68 E 6. Februar 1969 RS 3

Stammrechtssatz

Die Präklusionsfolgen des Paragraph 42, Absatz eins, AVG beziehen sich nur auf die Einwendung selbst, das ist das Recht dessen Verletzung behauptet wird, nicht aber auf die Gründe, auf die sich diese Behauptung stützt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000120.X10