Verwaltungsgerichtshof
28.05.1974
0120/74
Die Bestimmung des Paragraph 4, der Stmk BauO 1968 umfaßt nach ihrer Formulierung und logischen Konstruktion für den Begriff "Bauten" drei Inhalte und zwar
1.) im weiteren Sinn, d.s. alle a) Gebäude und b) sonstigen baulichen Herstellungen, die dem Begriff "Bau" zu unterstellen sind,
2.) den einen Teil der Bauten im weiteren Sinn, nämlich alle "Gebäude" sowie
3.) den anderen Teil der "Bauten" im weiteren Sinn, nämlich alle baulichen Herstellungen, die keine Gebäude sind.
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000120.X03