Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1974

Geschäftszahl

0068/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1950/09/27 2659/49 1

Stammrechtssatz

Die Pflicht, sich über die auf dem Gebiet seines Berufes erlassenen Vorschriften zu unterrichten, verhindert, dass die Unkenntnis einer bezüglichen im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung den Täter entschuldigen könnte.