Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1974

Geschäftszahl

1881/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1441/58 E 21. Jänner 1960 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung nach einem Mietwagengewerbe ist ein gleichartiges Unternehmen in einem vom geplanten Standort nur wenige Kilometer entfernten Ort, sofern diese beiden Standorte in einem mäßig gut erschlossenen Gebiet gelegen sind, zu berücksichtigen.