Verwaltungsgerichtshof
05.06.1974
1881/73
GRS wie 1441/58 E 21. Jänner 1960 RS 2
Bei der Bedarfsprüfung nach einem Mietwagengewerbe ist ein gleichartiges Unternehmen in einem vom geplanten Standort nur wenige Kilometer entfernten Ort, sofern diese beiden Standorte in einem mäßig gut erschlossenen Gebiet gelegen sind, zu berücksichtigen.