Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1975

Geschäftszahl

1879/73

Rechtssatz

Ausführungen darüber, warum eine TRAGLUFTHALLE, welche mit einem Betonfundament verbunden ist, NICHT als Bauwerk, sondern als "sonstige bauliche Anlage" zu vestehen ist.