Wird eine TRAGLUFTHALLE mit einem Betonfundament versehen, so ist die Gesamtanlage eine "sonstige bauliche Anlage" nach § 60 Abs 1 lit b BauO Wien.Wird eine TRAGLUFTHALLE mit einem Betonfundament versehen, so ist die Gesamtanlage eine "sonstige bauliche Anlage" nach Paragraph 60, Absatz eins, Litera b, BauO Wien.