Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1975

Geschäftszahl

1879/73

Rechtssatz

Wird eine TRAGLUFTHALLE mit einem Betonfundament versehen, so ist die Gesamtanlage eine "sonstige bauliche Anlage" nach Paragraph 60, Absatz eins, Litera b, BauO Wien.