Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1975

Geschäftszahl

1879/73

Rechtssatz

Zum Begriff eines GEBÄUDES gehört es, daß der umschlossene Raum nach den Regeln der Baukunst, also durch Aneinaderfügen von Baustoffen, geschaffen wird; dies trifft auf eine Traglufthalle, deren Abdeckung aus flexiblem Kunststoff besteht und durch einen Überdruck innerhalb des Raumes gehalten wird,nicht zu.