Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1974

Geschäftszahl

1779/73

Rechtssatz

Allgemein gehaltene Behauptungen sind nicht geeignet, den Entlastungsbeweis für mangelndes Verschulden an einer angelasteten Verwaltungsübertretung als erbracht anzusehen.