Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1974

Geschäftszahl

1715/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 4

Stammrechtssatz

Ein erst im Ergänzungsschriftsatz zu einem abgetretenen VfGH-Beschwerde gestellter Antrag auf Durchführung einer Verhandlung ist als verspätet nicht mehr zu berücksichtigen.