Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1974

Geschäftszahl

1715/73

Rechtssatz

Die Frage, ob es zu einem Vertragsabschluß kommen wird, zählt nicht zu den Vorfragen iSd Paragraph 38, AVG, wenn in einem Enteignungsverfahren nach Paragraph 40, Tir FremdenverkehrsG 1969, Landesgesetzblatt Nr 48 der Antrag gestellt wird, dieses Verfahren bis zum Abschluß einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Mitbeteiligten zu unterbrechen.