Verwaltungsgerichtshof
18.12.1973
1674/73
GRS wie 0453/47 B 27. September 1947 RS 1
(hier: Dem Eigentümer einer an den Straßenkanal angeschlossenen Liegenschaft steht kein Anspruch auf eine behördliche Maßnahme zur Vermeidung einer Überflutung der Liegenschaft zu)
Die Säumnisbeschwerde kann nur eingereicht werden, wenn dem Beschwerdeführer ein Rechtsanspruch darauf zustand, daß die Behörde über sein Begehren in der Sache entscheide.