Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1973

Geschäftszahl

1674/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0453/47 B 27. September 1947 RS 1

(hier: Dem Eigentümer einer an den Straßenkanal angeschlossenen Liegenschaft steht kein Anspruch auf eine behördliche Maßnahme zur Vermeidung einer Überflutung der Liegenschaft zu)

Stammrechtssatz

Die Säumnisbeschwerde kann nur eingereicht werden, wenn dem Beschwerdeführer ein Rechtsanspruch darauf zustand, daß die Behörde über sein Begehren in der Sache entscheide.