Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1973

Geschäftszahl

1502/73

Rechtssatz

Der VwGH hat darüber zu entscheiden, ob die Grundlagen der Beweiswürdigung in einem einwandfreien Verfahren ermittelt wurden und ob die Schlußfolgerungen, die die Behörde aus dem als erwiesen angenommenen Sachverhalt gezogen hat, den Denkgesetzen und dem Erfahrensgut entsprechen.