Verwaltungsgerichtshof
23.04.1974
1379/73
Hinweis darauf, dass eine Zeugeneigenschaft eines Beamten in einem Gerichtsverfahren, welches mit einer Bauangelegenheit iZ stand, noch nicht die volle Unbefangenheit dieses Beamten in Zweifel setzen kann. Auch die Tatsache, dass dieser Beamte als Mitglied der belangten Behörde als ein von der mitbeteiligten Partei genannter Zeuge aufgetreten ist, ist noch kein wichtiger Grund iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1557/73
1403/73