Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1974

Geschäftszahl

1379/73

Rechtssatz

Hinweis darauf, dass die routinemäßige Einschaltung des Vermessungsamtes in einem Bauvorhaben hinsichtlich dessen Leiter nicht als die im Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 5, AVG erfasste Mitwirkung an der Erlassung eines Bescheides zu werten ist. Daher ist eine Befangenheit dieses Beamten beim Zustandekommen des Berufungsbescheides aus dem Grunde seiner dienstlichen Stellung nicht gegeben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1557/73

1403/73