Verwaltungsgerichtshof
13.03.1975
1366/73
GRS wie 1502/73 E 13. Dezember 1973 RS 2
Der VwGH hat darüber zu entscheiden, ob die Grundlagen der Beweiswürdigung in einem einwandfreien Verfahren ermittelt wurden und ob die Schlußfolgerungen, die die Behörde aus dem als erwiesen angenommenen Sachverhalt gezogen hat, den Denkgesetzen und dem Erfahrensgut entsprechen.