Verwaltungsgerichtshof
01.07.1974
1358/73
GRS wie 1334/66 E 15. Jänner 1968 VwSlg 7266 A/1968 RS 1
Der im Baubewilligungsverfahren übergangene Anrainer ist wohl berechtigt sich in das Verfahren einzuschalten, die Zustellung zu begehren und Rechtsmittel einzubringen; er hat einen Anspruch auf volles Gehör, kann aber nicht durchsetzen, daß das Verfahren in erste Instanz mit einer Verhandlung neu durchzuführen wäre oder in zweiter Instanz eine Verhandlung mit allen Parteien stattzufinden hätte (Hinweis E 13.5.1963, 1861/62, und E 15.11.1965, 1821/65, und E 14.11.1966, 0310/66).