Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1973

Geschäftszahl

1265/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1163/65 E 10. März 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Die Übertretung nach Paragraph 5, Absatz 2, StVO begeht auch derjenige, der den Alkotest zunächst verweigert, sich ihm aber später an einem anderen Ort unterzieht.